Für eine andere Asylpolitik! Warum nicht Asylpolitik an den Wurzeln?

Pour une autre politique d´asile!                                                                                     For another asylum policy!

Ein Beitrag von Prof.Dr. Heinrich Wohlmeyer, Pionier der Nachhaltigkeit und patriotisch gesinnter Querdenker sowie  mehrfacher Buchautor. (Am Schluß des Beitrages ein  Memorandum des Wiener Akademiker Kreises)

Die Asylpolitik ist vom gutmenschlich diskutierten Dauerbrenner zur erkannten elementaren Bedrohung geworden. Neben der Überforderung der Sozialsysteme kann das Sicherheitsrisiko nicht mehr wegdiskutiert werden, seit die IS (Bewegung Islamischer Staat) verkündet hat, dass sie bei einem Eingreifen der europäischen Staaten in Libyen vorher mit dem Tod bedrohte Menschen in hunderten von Booten nach Europa schicken würde. Von 500.000 ist die Rede.

Die bislang ungehörte Warnung von K. M. Greenhill aus dem Jahre 2010 (Weapons of Massmigration: Forced Displacement as an Instrument of Coercion, in der Zeitschrift Strategic Insights Vol. 9, issue 1, Spring-Summer 2010, SS 116 – 159) wurde wahrgenommene Realität. Greenhill definierte die ‚Massenmigationswaffe‘ als absichtlich erzeugte und manipulierte, grenzüberschreitende Bevölkerungsbewegung mit dem Ziel der Erpressung und Destabilisierung des Gegners.

Dazu kommt die steigende gesellschaftliche Destabilisierung durch die Enttäuschungshaltung, die zur Kriminalität führende Verschuldung gegenüber den Schleppern und den Nichtanpassungswillen vieler Migranten. Weil sich die Versprechungen der Schlepper nicht bewahrheiten, lassen sie ihren Zorn an den Gastgesellschaften aus und flüchten sich in religiöse Fundamentalismen, die ihre erhofften Ansprüche und Hoffnungen untermauern.

Wir sollten den nun hoffentlich erwachten Politikern und Gutmenschen in Europa die unangenehme Frage stellen, wieso die Massenmigrationsströme entstehen und warum wir mit diesen nicht fertig werden.

Die augenscheinlichsten sind die Flüchtlinge aus dem Nahen Osten und Nordafrika, wo die Europäer als Handlanger der strategischen Interessen der USA Länder in Bürgerkriege hinein manövriert haben. Das geopolitische Kalkül ist erkennbar: Man kann und will nicht mehr über den ‚Direktkolonialismus‘ herrschen; ergo versucht man es über das organisierte Chaos.  Das Schicksal der Zivilbevölkerung spielt dabei keine Rolle. Diese wird sogar zum Verlassen des Landes verleitet.

Der zweite große Bereich ist Afrika mit seinem großen Reichtum an Bodenschätzen. In einem zynischen Zusammenspiel von rohstoffhungrigen Konzernen mit Privatarmeen und organisiertem Schleppertum werden enteignete, ausgebeutete und zukunftslose Menschen unter Hinweis auf die attraktiven sozialen Netze in Europa (hierzu gibt es spezielle Handbücher) gegen Bezahlung zur Flucht verleitet. Gemäß einer Mitteilung aus dem britischen Geheimdienst existieren derzeit rd. 3.000 Schepper-Organisationen mit rd. 29.000 ‚Mitarbeitern.

Der weitgehend staatlich betriebene chinesische Raubzug verfolgt dasselbe Muster.
Dazu kommt im europäischen Inland eine inzwischen etablierte Asylindustrie, die mit dem Argument der Menschlichkeit die praktisch unbegrenzte Aufnahme von Flüchtlingen durchsetzt. Dabei ist bekannt, dass über 90% der Flüchtigen Wirtschaftsflüchtlinge sind.
Wenn wir die Fragen „Warum keine Bekämpfung an den Wurzeln?“ und „Warum ergreifen wir keine geeigneten Abwehrmaßnahmen?“ stellen, stoßen wir auf unheilige Allianzen.

Die traditionellen Kolonialmächte haben zwar das Geld für militärische Interventionen zur Sicherung ihrer Rohstoffinteressen (insbes. F, GB) und verpflichten sogar die übrigen europäischen Staaten zur Mithilfe, wobei sich auch das verfassungsgemäß immerwährend neutrale Österreich unter dem Titel der „Friedenssicherung“ einspannen lässt. Die im postkolonialen Vormarsch befindlichen Chinesen haben ebenfalls nur ihre Eigeninteressen an Rohstoffen und fruchtbarem Land im Auge.

Eine am Gemeinwohl orientierte umfassende Entwicklungspolitik ist offenbar nicht beabsichtigt und wird lediglich in Sonntagsreden und bei Beruhigungskonferenzen beschworen. Eine solche Entwicklungspolitik müsste insbesondere folgende Kernpunkte enthalten:

1) Eine Bodenreform, die das Land an die indigene Bevölkerung rückverteilt, gepaart
mit der Einführung des Grundbuches (Rechtssicherheit und Öffnung des
Hypothekenmarktes) sowie die flächendeckende Gründung von Kredit-,
Produktions- und Verwertungsgenossenschaften.
2) Ausbau des Schulwesens – insbesondere auch der Berufsschulen – und des
Beratungswesens.
3) Bindung des Gratisstudiums an Schulen, Hochschulen und Universitäten im
Ausland an die Rückkehr in die Heimat.
4) Demokratische Reorganisation der Gemeinwesen nach dem Subsidiaritätsprinzip
(den lokalen Bürgern eine Stimme geben).
5) Einrichtung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit mit benutzerfreundlichem Zugang
der Bürger gepaart mit einer vereinheitlichenden Kodifizierung der oft
widersprüchlichen Rechtsebenen (Stammesrecht, altes Kolonialrecht, neu
erlassene Gesetze und Verordnungen). Derzeit herrscht in den meisten Ländern extreme Rechtsunsicherheit.
6) Praxis und Schulung von Politikern, Beamten und Lehrern in Gruppen in vorbildlich
organisierten Gemeinwesen (Eine Einzelperson kann zuhause meist kaum etwas
bewirken.).
7) Umpolung der Militärbudgets in Richtung Bildung und Infrastruktur zur
Verwirklichung der vorgenannten Ziele.
8) Rückübereignung der Bodenschätze an die Gemeinwesen (allenfalls unter Aufsicht
des Internationalen Gerichtshofes). Dasselbe sollte für die Wälder und
Wasserressourcen gelten.
9) Reorganisation des Geldwesens unter Einbindung in eine Internationale
Währungsunion (Rückführung der Geldschöpfung an den Staat und internationale
Kontrolle).
10) Längerfristige Zuerkennung von Schutzzöllen für die aufzubauenden lokalen
Produktions- und Versorgungsstrukturen und Bindung der zwischenstaatlichen
und internationalen Hilfen an die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen.

Nur mit einer solchen Entwicklungspolitik wird es Frieden und Wohlstand in den betroffenen Ländern geben … und keinen Drang und Zwang zur Flucht.
Es muss auch die innereuropäische Situation in Betracht gezogen werden. Die steigende Arbeitslosigkeit (dzt. 26 Mio) verträgt keinen Massenzustrom von meist unterqualifizierten Ausländern.

Die gegenwärtige Politik ist geradezu schizophren: Weil man um die prekäre Arbeitsmarktsituation weiß, hält man die Asylanten vom Arbeitsmarkt fern. Diese lungern in der Mehrzahl bis zu zwei Jahren – ja sogar bis zu 10 Jahren – herum und verlernen das Arbeiten. Sie sind bestens vernetzt (Tablets) und beraten einander in der Ausnützung des sozialen Netzes. Da sie mittellos sind, können sie gratis Rechtsbeistand anfordern und müssen keine Sicherheitsleistung für die Prozesskosten erlegen (Art. 16 der Genfer Flüchtlingskonvention) und können daher Langzeitverfahren anstreben. Für spezialisierte Anwälte ist dies ein Dauerbrot (Gegen mehr als 80% der abweisenden Bescheide wird berufen.). Die Langzeitverfahren werden mit der Absicht (Hoffnung) verbunden, am Ende nicht mehr nachhause geschickt zu werden, weil man ja schon so lange hier und so gut „integriert“  ist, und das Abschieben eine menschliche Härte wäre. Die mediale Unterstützung der Anwälte und der Asylindustrie ist ihnen dabei gewiss.

Hier sollte auch darauf verwiesen werden, dass das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ( Genfer Flüchtlingskonvention – GFK ) aus dem Jahre 1951 auf den verschiedenen Übereinkommen zum Schutz der Vertriebenen nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg aufbaut . Seine Ergänzung durch das Protokoll aus dem Jahre 1967 hat es quasi globalisiert, aber der neuen Situation der Massenmigration von Wirtschaftsflüchtlingen aus anderen Kulturkreisen nicht Rechnung getragen.

Vor allem wird die Bestimmung des Art. 31 GFK missbraucht. Dieser besagt, dass ein Flüchtling, der sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhält, nicht ausgewiesen werden darf, wenn in seinem Heimatland „Leben und Freiheit bedroht“ sind. Hier gibt unter den Flüchtlingen den kursierenden und konkret gehörten Rat: „Wer am besten lügt, bekommt am ehesten Asyl“. Wenn behauptet wird, dass auf der Flucht alle Papiere verloren gegangen sind, ist diese Strategie des glaubhaften Lügens erfolgversprechend.

Auch die Bestimmungen über die Freiheit der Religionsausübung sollten revidiert werden: Wenn eine Religion zur Intoleranz und Gewalt auffordert, keine Trennung von Religion und Staat kennt und daher ihre Normen über die staatlichen stellt, dann sind der Freiheit nach Art. 4 GFK Grenzen zu setzen. Es ist daher verwunderlich, dass Österreich als Vertragsstaat noch nicht eine Revision gemäß Art. 45 GFK verlangt hat (Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen).

Hierzu kommt noch, dass der Begriff „Flüchtling“ auf illegale Einwanderer ausgedehnt wurde. Mittels dieser Umdeutung wird für alle, die in Europa eine bessere Zukunft suchen, ein Aufenthaltsrecht postuliert. Wirtschaftsflüchtlinge hätten „ein Recht in Europa zu leben“. Der ehemalige österreichische Außenminister Willibald Pahr hat schon vor 12 Jahren (EVLÖ-Mitteilingen Nr. 54/55, 1993) darauf hingewiesen, dass „die Humanität in Einklang mit den berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung“ zu bringen ist. „Es dürfen nur so viele Fremde legal aufgenommen werden, als sie ohne Gefährdung des sozialen Friedens integriert werden können. Eine umfassende Wanderungspolitik ist daher eine essentielle Notwendigkeit.“

Minister Pahr  betonte auch: „Es gibt immer wieder den Einwand, dass man aus humanitären Gründen einen Einwanderer nicht zur Rückkehr zwingen sollte. Ich glaube, wir leben in einem Rechtsstaat, und wer sich illegal in Österreich aufhält, ist ein Rechtsbrecher. Zum Wesen eines Rechtsstaates gehört die Durchsetzung des Rechts. Wer für die Durchsetzung des Rechts nicht sorgt (oder sich ihr widersetzt) ist ein Totengräber des Rechtsstaates.“

Diese Unterminierung des Rechtsstaates erleben wir derzeit. Sie wird noch verstärkt durch die Vielzahl an Migranten, die sich nicht an die Regeln des Gaststaates gebunden fühlen, weil sie eine Glaubensrichtung (Islam) vertreten, in der das ihnen vertretene göttliche Recht (divine law) vor dem ‚menschengemachten Recht‘ (human made law) des Gastlandes geht.

Da die Wirtschaftsflüchtigen – wie eingangs erwähnt – oft auch noch Schulden bei den Schleppern haben, besteht die Verlockung, in der Kleinkriminalität einen Ausweg zu sehen; zumal der Weg in den normalen Arbeitsmarkt verschlossen ist (siehe oben).
Hierzu kommt noch, dass sich die ‚Schulung‘ in der Regel auf die ausreichende Beherrschung der einfachen Umgangssprache und der Grundrechenarten beschränkt.
Von Staatbürgerkunde und Gewinnung einer neuen Identität (Stolz auf die neue Heimat) ist kaum die Rede. Wir betreiben lediglich ‚Asylantensitting‘ auf Gemeinkostenbasis.

Wie sollen aus diesen Menschen engagierte Staatsbürger und wertvolle Mitglieder der Gesellschaft werden?! In kleinen Gruppen (nicht in Massen) und mit engagiert-intensiver Betreuung kann dies gelingen. Ich selbst habe mit meiner Familie solches bewirken können – aber neben der offiziellen „Betreuungsindustrie“.

Wenn wir die gegenwärtige Entwicklung weiter treiben lassen, kommt es sicher zu sozialen Spannungen und zu steigender Kriminalität. Daher verwundert es mich, dass neben einer gemeinwohlorientierten Entwicklungs- und Geopolitik einige sinnvolle Abwehrmaßnahmen nicht ergriffen werden:

– Eine europäische Flotte sollte vor den südlichen Mittelmeerküsten patrouillieren und alle Boote zurück schicken. Dann würden die Schlepper und die Betroffenen zu Erkenntnis kommen, dass das diese Art von erpressender Flucht keinen Sinn hat. Die australischen Behörden greifen gegenwärtig nach diesem Muster durch.
– Gleichzeitig sollten in allen in Frage kommenden Ländern Auffanglager errichtet werden, in denen Asylanträge gestellt werden können. Solches hat vor 15 Jahren bereits der deutsche Innenminister Otto Schily vorgeschlagen.
– Außerdem müsste vereinbart werden, dass die Schlepperei als internationales Verbrechen in allen Staaten ein gerichtlich zu verfolgender Tatbestand ist, wie dies W. Pahr und die Budapester Konferenz zur Verhinderung illegaler Wanderbewegungen vom Februar 1993 in Budapest, bei der 34 europäische Staaten, die EG, der Europarat, der UNHCR und die IOM vertreten waren, schon gefordert haben.

Da all diese Maßnahmen nicht ergriffen bzw. verhindert wurden und werden, hege ich – ohne ein Verschwörungstheoretiker zu sein – den Verdacht, dass auch Europa bewusst in eine Situation gesteuert wird, in der nicht nur im Finanzbereich, sondern auch in der Gesamtgesellschaft Verhältnisse geschaffen werden, die den „Eliten“ die Rechtfertigung geben, rettende „Notstandsmaßnahmen“ zu ergreifen, die den demokratisch, freiheitlichen Rechtsstaat endgültig aushebeln (plutokratischer Neofeudalismus).

Den Armeen kämen dann auch interne Repressionsfunktionen zu. Hierzu bedarf es aber keiner Milizen, denn diese würden gegen die eigenen Leute kaum vorgehen, sondern Berufssoldaten (Söldner). Letzteres wird ja unter dem Titel der besseren Professionalität emsig betrieben.

Die Verhältnisse in Griechenland (rd. 500 illegale Einwanderer pro Tag) Österreich (rd. 300/d) und Ungarn (bis zu 1000/d) sind Vorboten der gesellschaftlichen Destabilisierung. Aufstände in Süditalien und Ungarn sowie die gewaltsame Erstürmung eines Zuges in Richtung EU in Mazedonien durch in ihrer Heimat dringend gebrauchte junge illegale Einwanderer am 19. 7. 2015 sollten eine nicht zu übersehende Aufforderung zum Handeln sein.

Ich habe mit einer ägyptischen Kollegin gesprochen, die mit mir das Gedankenexperiment gemacht hat, was bei Beibehaltung der gegenwärtigen „no border“-Politik passieren würde, wenn der Bürgerkrieg in ihrem Land eskaliert und nur 10% der rd. 10 Millionen Einwohner Kairos sich zur Flucht entscheiden. Es ist somit auch dringend erforderlich klar zu stellen, dass Wanderungen aufgrund von Kriegen und Bürgerkriegen keinen Status im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention begründen. Vielmehr sind Befriedungsmaßnahmen und an Ort und Stelle Wiederaufbauprogramme einzuleiten.

Schon allein die Tatsache, dass weltweit rund 40 gewaltsame Konflikte toben, zeigt die selbstzerstörerische Sinnlosigkeit einer unbegrenzten Aufnahmepolitik aus kurzsichtigen humanitären Gründen. Wir sollten bedenken, dass nur intakte Gemeinwesen nachhaltig helfen können.

 

ANHANG: Ein Memorandum

WIENER MEMORANDUM 2015
AUFRUF ZUR DRINGENDEN LÖSUNG DES WELTWEITEN
ASYL- UND MIGRATIONSPROBLEMS

Europa steht vor einer der größten Herausforderungen seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Krise in der Ukraine, das Problem Griechenland, die wachsende Verschuldung und zunehmende Arbeitslosigkeit stellen ungelöste Probleme dar. Diese werden durch Migrationsströme noch verstärkt, sodass die von vielen Beobachtern bereits aufgezeigte Gefahr besteht, dass Europa unter dem Zusammenbruch der Sozialsysteme in ein unkontrollierbares Chaos versinkt.

Rasches Handeln zur Sicherung der Grenzen ist erforderlich, der Rechtsrahmen für die Zukunft ist neu zu gestalten, die bisher widersprüchlichen und unzureichenden Rechtsvorschriften sind den realen Gegebenheiten anzupassen.
Der Wiener Akademiker Kreis ruft daher die Regierungen in Europa, die Europäische Union, die Vereinten Nationen sowie alle mit Migration befassten Organisationen auf, dringend Maßnahmen zur Prävention und Abwehr irreversibler Schäden zu setzen.

I. SITUATIONSANALYSE

1. Die Migrationswelle aus Afrika und Asien hat ihren Höhepunkt noch lange nicht erreicht. Gunnar Heinsohn, Professor für Militärdemographie am NATO Defense College rechnet bis 2050 mit 950 Millionen Migranten allein aus Afrika und dem Nahen Osten.
2. Die Migranten werden zu 90% von Schlepperorganisationen über Tausende von Kilometern nach Europa gelotst, wobei bis zu 17 Staaten durchquert werden. Der Vertreter Großbritanniens sprach bei einer Sitzung der Agentur Frontex von 3.000 Schlepperorganisationen mit 29.000 Helfern.
3. Die Tragödien im Mittelmeer mit Tausenden von Toten haben die Europäische Union zwar aufgeweckt, effiziente Maßnahmen sind jedoch ausgeblieben. Die Schlepperorganisationen sind von der Mittelmeerroute auf die Landroute via Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn ausgewichen. Seit Jänner 2015 haben bereits 80.000 Migranten die Grenze nach Ungarn überschritten. Ungarn steht an erster Stelle, sowohl was die Anzahl der Migranten, als auch die Belastung pro Einwohnerzahl anbelangt. Auch die Errichtung von Zäunen wie in Griechenland, Bulgarien, Frankreich und jetzt auch in Ungarn, kann das Problem nicht lösen.
4. In den Randstaaten werden die Migranten nicht registriert, auch in Deutschland erscheint eine Registrierung nicht mehr möglich. Die Migration wird daher auch zu einem gefährlichen Sicherheitsproblem. Es gibt bereits deutliche Hinweise darauf, dass gewaltbereite Angehörige der IS nach Europa eingeschleust werden, mit dem deklarierten Ziel der Errichtung von Islamischen Kalifaten auch in Europa.
5. Die Europäische Union hat bisher versagt. Die Dublin III – Verordnung ist nicht nur ungerecht, weil ausschließlich Randstaaten belastet werden, sondern auch rechtsirrig, weil sie keine Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten trifft. Die Gleichstellung von Flüchtlingsschutz und Internationalem Schutz ist ein politischer und rechtlicher Fehler.
6. Die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG ist nicht effizient und wird nicht angewendet, ebenso ist die für den Grenzschutz zuständige Agentur Frontex zahnlos und ungeeignet.
Auch der 10-Punkte-Beschluss der Europäischen Kommission, welcher die Zerstörung der Schlepperboote von Libyen nach Europa zum Ziel hat, löst das Problem nicht, und schon gar nicht die ins Auge gefasste Aufteilung der Migranten – und zwar weder auf Grund einer verpflichtenden Quote noch auf freiwilliger Basis.
Die Einwanderungslawine von Wirtschaftsflüchtlingen ist nicht aufzuteilen, sondern zu stoppen. Einwanderung darf man nicht aufdrängen. Die bisherige Auffassung, dass die Migration unter allen Umständen und für alle in Europa eine Bereicherung sei, hat der Realität zu weichen.
7. Die nicht mehr adäquate Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 ist durch eine Konvention zu ersetzen, welche den neuen Bedrohungen und der geänderten weltpolitischen Lage gerecht wird.

II. DERZEITIGE RECHTSLAGE

Rechtlich sind drei  Kategorien von Migranten zu unterscheiden:
1. Flüchtlinge nach der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

Hierzu gehört auf Grund der Definition in der Konvention eine Person, welche sich „aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb ihres Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen.“
Krieg, Bürgerkrieg, sonstige kriegerische Handlungen, bewaffnete Konflikte, Stammesfehden, sind keine asylrelevanten Fluchtgründe. Die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention und damit ein dauerndes Bleiberecht kommt daher nur einem geringen Prozentsatz der Migranten zu.
-Wiener Memorandum 2015 Seite 3-

2. Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben

Hiezu gehören Personen, denen kein Asylstatus zusteht, die aber nicht zurückgeschickt werden können, weil sie in ihrem Heimatland von kriegerischen Angriffen, der Todesstrafe oder menschenunwürdiger Behandlung bedroht sind.
Die Europäische Union hat in der Statusrichtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004, geändert durch die Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 13.12.2011 den Begriff des Flüchtlings gemäß der Genfer Konvention ergänzt und den Begriff des Internationalen Schutzes eingeführt. Dieser umfasst auch einen subsidiären Schutz für Personen, die zwar kein Recht auf Asyl haben, aber trotzdem nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, weil ihnen dort ernsthafter Schaden droht.

Als ernsthafter Schaden gemäß Artikel 15 der Richtlinie gilt:
a Die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
b Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung
c Eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer
Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder
innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes.

Gleichzeitig wurden die in der Genfer Konvention taxativ aufgezählten Verfolgungsgründe interpretiert und erweitert. Insbesondere sind auch geschlechtsbezogene Aspekte, ein-schließlich der geschlechtlichen Identität zu berücksichtigen. Die bloße politische Meinung ist asylrelevant, auch dann wenn keinerlei Tätigkeit auf Grund dieser Meinung entfaltet wurde.
Die Europäische Union hat somit auf dem Umweg über eine Richtlinie die Genfer Konvention ausgedehnt, wobei dieser erweiterte internationale Schutz nur für Mitglieder der Europäischen Union – mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark – gilt.

3. Wirtschaftsflüchtlinge

Die größte Gruppe (ca. 90 %) bilden jene Migranten, welche weder Asylberechtigte nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch subsidiär Schutzberechtigte sind, sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen von den gut organisierten Schlepperorganisationen nach Europa geschleust werden.

Diese illegalen Migranten haben kein Recht auf subsidiären Schutz und daher auch kein Recht auf Aufnahme. In der Praxis wird jedoch keine Unterscheidung getroffen, sie unterliegen demselben Verfahren wie Asylberechtigte und internationalen Schutzberechtigte, da es derzeit keine effiziente Möglichkeit der Kontrolle gibt, um die illegale Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen zu verhindern. In der Praxis wird auch deren Rückführung nicht durchgeführt, weil entweder der Herkunftsstaat nicht bekannt ist, der Herkunftsstaat die Rückübernahme ablehnt oder weil einfach so viel Zeit verstreicht, dass ein Aufenthaltstitel insbesondere durch Eheschließung oder durch Arbeitsaufnahme erworben wurde.

III. ERFORDERLICHE MASSNAHMEN

1. Aufkündigung bzw. Revision der Genfer Flüchtlingskonvention

Die aus dem Jahre 1951 stammende Konvention über die Rechtstellung der Flüchtlinge hatte nach dem 2. Weltkrieg den Schutz der aus den kommunistischen Ländern geflüchteten und vertriebenen Personen zum Ziel. Sie war bereits 1990 überholt und ist zur Gänze aufzukündigen oder einer Revision gemäß Art. 45 der Konvention zu unterziehen und den geänderten geopolitischen Gegebenheiten anzupassen.

Die heutigen Opfer politischer Verfolgung flüchten zumeist vor islamischem Terror sowie Gewalt in Afrika und Asien. Eine geographische Beschränkung des Geltungsbereiches nach Kontinenten erscheint daher dringend geboten, wie es die Flüchtlingskonvention 1951 bereits vorgesehen hatte, als die vertragsschließenden Staaten den Geltungsbereich wählen konnten (Europa oder „Europa und anderswo“). Es gibt auf jedem Kontinent sicheren Schutz bietende Staaten und liegt die kontinentale Einschränkung auch im Interesse der Flüchtlinge, weil die Flucht mit weniger Risiken verbunden ist und innerhalb des gleichen Kulturkreises auch eine bessere Integration erfolgen kann.

2. Abschluss einer Internationalen Konvention zur Regelung desInternationalen Schutzes von Kriegsflüchtlingen

Es ist unhaltbar, dass mangels völkerrechtlicher Vereinbarung lediglich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ausgenommen das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark) verpflichtet sein sollen, Migranten aus kriegerischen Konfliktzonen aufzunehmen. Der Abschluss einer völkerrechtlich verbindlichen Konvention im Rahmen der Vereinten Nationen zur Regelung des Schutzes von Opfern von Kriegen, Aggressionen und schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit erscheint unabdingbar. Diesen Personen ist temporärer subsidiärer Schutz zu gewähren, und zwar bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
• Vorliegen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes in Form eines Krieges oder Bürgerkrieges
• Bedrohung durch einen solchen bewaffneten Konflikt
• Angriffshandlungen wie sie im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes in Bezug auf das Verbrechen der Aggression definiert sind.

3. Fluchtalternative

In keinem Fall besteht ein Recht auf Gewährung von Schutz, wenn eine innerstaatliche Fluchtalternative gegeben oder eine Antragstellung in einem sicheren Drittstaat möglich und zumutbar war. Die Antragstellung hat jedenfalls auf dem eigenen Kontinent zu erfolgen. Eine kontinentübergreifenden Maßnahme bzw. Gewährung von Schutz kann auf freiwilliger Basis erfolgen, etwa für verfolgte Christen, denen eine Antragstellung in einem islamischen Staat nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für diese tatsächlich schutzbedürftigen Personen ist in Europa derzeit leider kein Platz, weil dieser mit illegalen Einwanderern besetzt ist.

4. Rückführung und Sicherung der Außengrenzen

Die effiziente Sicherung der Außengrenzen Europas, wie dies bereits in den USA und Australien geschieht, ist derzeit die vordringlichste Maßnahme. Personen, denen weder der Status eines Asylberechtigten noch eines subsidiär Schutzberechtigten zukommt, sind bereits an den Grenzen abzuweisen. Dies gilt analog für Personen, die eine innerstaatliche Fluchtalternative oder Schutz in einem sicheren Drittstaat nicht in Anspruch genommen haben.

Kontrollen haben auch außerhalb Europas stattzufinden und sind zu diesem Zweck Aufnahmezentren in Afrika und Asien einzurichten, welche einer europäischen Kontrolle, einschließlich einer militärischen Kontrolle zu unterliegen haben.
Die zur Sicherung der Außengrenzen vorgesehene Agentur Frontex ist personell und finanziell so auszustatten, dass sie in der Lage ist ihre Aufgaben zu erfüllen. In gleicher Weise sind die Staaten zu unterstützen, um ihnen die Erfüllung ihrer im Prümer Vertrag vom 27.5.2005 übernommenen Verpflichtungen zur Bekämpfung der illegalen Migration zu ermöglichen.

5. Bekämpfung der Schlepperorganisationen

Wiewohl man die Zentren der Schlepperorganisationen kennt, wird deren weltweites Netz, dessen Einnahmen jene des Drogenhandels übersteigen, nicht zerschlagen. Dies sollte das wichtigste Ziel sein. Eine geographische Einschränkung des Schutzes auf den eigenen Kontinent würde den Versprechungen der Schlepper den Boden entziehen und Europa als Ziel ausschalten. Die finanzielle Ausnützung und Überredung zur Aufgabe der Lebensgrundlagen in der Heimat für eine ungewisse Zukunft ist das eigentliche Verbrechen an den Migranten.

6. Rechtsgutachten und Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofes

In Fällen von Massenauswanderungen ist ein Gutachten der Vereinten Nationen bzw. des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag einzuholen, um die Ursachen des Konfliktes und allenfalls die Verantwortlichen festzustellen. Für den Fall einer solchen Feststellung ist der Internationale Strafgerichtshof zur Überprüfung der Strafbarkeit eines Verbrechens gemäß Artikel 5 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes einzuschalten.

7. Präventive Maßnahmen vor Ort

Migrationsbewegungen können nachhaltig nur durch Beseitigung der Ursachen verhindert werden. Präventive Maßnahmen an Ort und Stelle sind dringend notwendig. Siehe auch obigen Artikel von Prof. DI Dr. Heinrich Wohlmeyer „Warum nicht Asylpolitik an den Wurzeln?“

Wien, im Juli 2015
Für den Wiener Akademiker Kreis:
Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwalt
Prof. Dr. Emanuel Aydin, Chorepiskopos der Syrisch-Orthodoxen Christen in Österreich
András Pajor, Kath. Seelsorger, Präsident der Christlichen Kulturellen Akademie, Budapest

Zum Thema

Asylbewerber in der Schweiz                                                                                  https://youtu.be/N7Nkj8l_k3Q
„Ich bin Muslim…“                                                                                         https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=f65CG00lwV4
Unglaublich
https://youtu.be/XhML37_zAE4                                                                                       Muslime in Großbritannien

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

20 Antworten zu Für eine andere Asylpolitik! Warum nicht Asylpolitik an den Wurzeln?

  1. Waffenstudent schreibt:

    Notstand führt zu Reinrassigkeit! – Wohlstand führt zu Vielrassigkeit!

    • Karlo schreibt:

      Der etwas zwielichtige SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, deutscher Arbeitgeberverband und Bundesagentur für Arbeit, ja die auch, meinen, Flüchtlingskinder, die perfekt Deutsch können, sollten nicht mehr abgeschoben werden:
      Wenn man es bloß aus einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus betrachtet, kann man es ja so sehen. Aber ist der Mensch denn nicht mehr als nur ein Ausbeutungsobjekt?

    • Corinna schreibt:

      Was soll denn das schon wieder? Sollen wir deshalb auf Wohlstand verzichten, ständig in materiellem Notstand oder irgendwo abgeschottet leben? Und was, übrigens, ist Vielrassigkeit? Lieber Waffenstudent, Du hast gelegentlich ganz wirre Ideen.

  2. Verena schreibt:

    Das Problem der Masseneinwanderung besteht in Österreich schon seit Jahrzehnten! Das war ein wichtiger Programmpunkt der „sozialdemokratischen“ Politik. Hauptsächlich kamen Leute aus Ländern, wo die USA Krieg führten oder im Interesse der USA Krieg geführt wurde. Seltsamerweise begannen die „Warnungen“ vor der Destabilisierung Europas durch Massenflucht wenige Jahre, bevor diese dann tatsächlich Realität wurde. Man sieht die beabsichtigte Politik dahinter. Es sieht so aus, als wäre das Ziel ein Bürgerkrieg in Europa und die totale Zerstörung aller europäischen Errungenschaften! Die Flüchtlinge wurden ja mit Schiffen unter US-amerikanischer Flagge nach Europa gebracht, wie die Flüchtlinge selbst berichten.
    Auch in der Schweiz gibt es massive Probleme durch Masseneinwanderung. Viele Leute haben ihr Haus verkauft, weil sie die letzten Einheimischen im Dorf waren, und sind (innerhalb der Schweiz) woanders hin geflüchtet. Man kann Leute aus anderen Kulturen nur integrieren, solange sie in der Minderheit sind. Sind sie in der Mehrheit oder gleichauf mit den Einheimischen, dann ist das unmöglich.
    In der Ukraine gibt es derzeit keine „Krise“, sondern einen an Grausamkeit beispiellosen und von den Medien vertuschten Völkermord! Man will die ukrainische Bevölkerung anscheinend loswerden, da die USA u.a. Interesse haben an den dortigen Schiefervorkommen!

  3. Jaro Ruanza schreibt:

    Dieses ewige „man sollte,hätte,müßte,usw.“hängt einem schon zum Hals heraus! Die besten Vorschläge,Memoranden,Leserbriefe,etc;sind wertlos solange die „eigene“Regierungsvertreter sagen daß wir Einwanderung brauchen um den Fortbestand unseres Sozialsystemes zu sichern.
    Leider haben dies die Wähler scheinbar noch immer nicht begriffen,sonst hätten wir vielleicht schon eine andere Regierung.
    Kann aber auch sein,daß ich mich da auch täusche!

  4. Waffenstudent schreibt:

    IRRTUM

    Gelder, welche vom Volk zur Sicherung der EIGENEN Sozialsysteme angespart werden, reichen völlig aus! Diese Gelder werden aber von Kollaborateuren derart zweckentfremdet, daß die Sozialkassen immerwährend gähnend leer sind. An diesem Zustand wird sich auch nichts ändern, wenn zusätzlich Millionen Fremdlinge mit unseren Sozialgeldern alimentiert werden.

    Würde man dagegen statt der Sozialkassen die Kasse der Beamtenbesoldung zur Alimentierung moderner Sozialabenteuer heranziehen, dann gäbe es keine Asylanten auf deutschem Boden!

  5. Henriette schreibt:

    Fr. Bock war in den 60er und 70er Jahren „Heimerzieherin“! Ich war selbst in den 70er Jahren (vom 3. bis 4. Lebensjahr wegen Spitalaufenthalt der Mutter) in einem Heim. Als ich einer Bekannten einige schlimme Dinge erzählte, sagte sie: „In den 60er und 70er Jahren waren Kinder- und Jugendheime der schlimmste Ort der Welt!“ Sie hat selbst in den 60er Jahren in Kärnten als Erzieherin gearbeitet. Sie war die einzige (!) unter allen Erziehern, die den Kindern Gutes tun wollte! Deshalb wurde sie von ihren Kollegen ständig gemobbt! Die Kinder bekamen fast nichts zu essen usw. Später stellte sich heraus, daß der Heimleiter sich um fast das ganze Geld, das für die Kinder bestimmt gewesen war, eine Villa gekauft und Pferde gehalten hat!

    Ein ehemaliger Mitarbeiter von „Mutter Teresa“-Bock hat erzählt, daß er und andere für sie die ganze Arbeit machen mußten, und sie hat sich dann dafür feiern lassen! Fr. Bock scheint ihr Prestige nach außen wichtig zu sein.

  6. feld89 schreibt:

    Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.

  7. Waffenstudent schreibt:

    GUT AUFPASSEN!

    Warum sind viele Türken blauäugig und hellheutig? Zum Einen, weil sie von Germanen abstammen, die sich einst den heranstürmenden Türken als Hilfstruppen anboten und zum Anderen, weil Türken alle blonden Kinder bei ihrem Niedermetzeln der Feinde verschonten. Die Knaben wurden gezielt zu türkischen Soldaten ausgebildet und die Mädchen kamen ins Harem!

    Dann muß man bei den Türken zwischen Nomaden und Bauern unterscheiden. (Es lohnt sich die Türkengärten und das familiäre Treiben darin anzuschauen. Irgendwie erinnert beides an unser Nachkriegsdeutschland)

  8. Pingback: Maßnahmen gegen die zerstörerische Überfremdung unserer Heimat | Kreidfeuer

  9. Pingback: Flüchtlings-Chaos: Ein merkwürdiger Plan – von Eva Hermann | Gegen den Strom

  10. Pingback: Eva Herman / Flüchtlings-Chaos: Ein merkwürdiger Plan « bumi bahagia - glückliche Erde

  11. Waltraut Kupf schreibt:

    Wenn man die Flüchtlingsinvasion konsequent zu Ende denkt, so müßte eigentlich, wenn schon triefend vor Güte ständig von Gleichbehandelung die Rede ist, ganz Afrika, Syrien, Afghanistan etc. etc. nach Europa übersiedeln. Wie soll das gehen? Wenn man hört, daß die Flüchtlinge tausende von Euro für Schlepper bezahlen konnten und angeblich teilweise Anwalts- oder Arztpraxen zurückgelassen oder Häuser und Geschäfte verkauft haben, so sind es doch erst wieder die wirklich Armen, die dort verrecken können. Was den Entscheidungsträgern schwer anzukreiden ist, ist die mangelnde Aufklärung über die Situation auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und andere Schwierigkeiten. Während man Sozialleistungen für die autochthone Bevölkerung eher zurückfährt, ladet man quasi Heerscharen von Flüchtlingen ins Sozialsystem ein, was für Leute ohne Sprachkenntnisse vorprogrammiert ist; Ausnahmen bestätigen die Regel. Regierungen werden dazu gewählt, Verantwortung für ihre eigene Bevölkerung zu übernehmen. Würde das überall funktionieren, gäbe es keine Veranlassung, das eigene Land zu verlassen. Die Flüchtlingsinvasion wird wie ein Fall von höherer Gewalt dargestellt, wobei man durchaus geeignete Maßnahmen setzen und der EU bzw. den USA und deren Destabilisierungspolitik die Gefolgschaft verweigern könnte.

  12. Pingback: Flüchtlings-Chaos: Ein merkwürdiger Plan (Ein Kommentar* von Eva Herman) | Der dritte Blickwinkel

  13. Pingback: Gast-Beittrag…..Was steckt dahinter……??? | johannes0702

  14. Pingback: Einwanderungs-Chaos: Was ist der Plan? « Freiheitliche Allianz

  15. Pingback: Einwanderungs-Chaos: Was ist der Plan? | Wissensmanufaktur

Hinterlasse einen Kommentar