Obwohl die Meinungsfreiheit von der UNO und von nationalen Verfassungen (zumindest auf dem Papier) garantiert wird, erleben wir gerade in diesen Tagen wie zunehmend mehr dieselbe eingeschränkt wird. Andersdenkende werden aus Parteien ausgeschlossen, von ihrem Arbeitgeber gekündigt oder vom Pöbel gejagt. Und eine die Hatz befeuernde vom Kapital abhängige Presse desinformiert und bringt Halbwahrheiten unters Volk. Zu dem Thema neun Thesen eines politisch Unbequemen zur Diskussion.
Bien que la liberté d’expression soit garantie par l’ONU et par les constitutions nationales (du moins sur le papier), elle est de plus en plus restreinte de nos jours. Les dissidents sont exclus des partis, licenciés par leur employeur ou chassés par la populace. Et une presse dépendante du capitale qui licenciait la haine désinformait et apportait des demi-vérités au peuple. Pour la discussion neuf thèses d’une personne politiquement inconfortable.
Although freedom of expression is guaranteed by the UN and by national constitutions (at least on paper), these days we are seeing more and more restrictions on it. Dissidents are excluded from parties, dismissed by their employers or chased by the rabble. And a capital-dependent press firing the hunt disinformes and brings half-truths to the people. On the subject nine theses of an politically uncomfortable person for discussion.
Gastbeitrag von Reinhold Oberlercher*
Entweder Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit
(1) In jenen Gemeinwesen, die eine bürgerliche Gesellschaft ausgebildet haben und folglich auch (im Unterschied zu dieser Besonderheit) einen Staat als Stand der Allgemeinheit, kommt es häufig zu jenem unglückseligen siamesischen Zwilling von Meinungs- und Pressefreiheit.
(2) Meinungsfreiheit haben allein die handlungsfähigen und mit Staatsbürgerrechten ausgestatteten Einzelnen, aus denen ein staatsbildendes Volk besteht. Folglich steht allein den als politische Subjekte qualifizierten Einzelnen eines Volkes die Freiheit zu, ihre Meinung öffentlich zu äußern.
(3) Jene, denen die Freiheit zur öffentlichen Äußerung ihrer Meinung zusteht, haben sowohl das Recht als auch die Pflicht des einzelnen Bürgers, sich zu den öffentlichen Angelegenheiten seines Volkes zu äußern, denn dies ist der unverzichtbare Elementarakt in der Bildung des Volkswillens.
(4) Die Freiheit der öffentlichen Meinungsäußerung begründet als Recht wie als Pflicht die Gemeinschaft des Volkes als des Souveräns.
(5) Der Souverän muss sich seine Meinung bilden und sie ungestört von allen staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder privatkapitalistischen Anstalten zur Stimmenverstärkung und -vervielfältigung äußern können. Deshalb dürfen Medien eigene politische Meinungen weder haben noch bilden und schon gar nicht mit ihrer überindividuellen Lautstärke und Vermassung äußern. Sie dürfen allein als öffentliche Mitteilungsmedien fungieren und haben sich jeder Meinungsäußerung zu enthalten, denn sie sind keine Individuen des Souveräns. Dasselbe gilt für fremdvölkische Personen.
(6) Die Meinungsäußerung des volks- und staatsangehörigen Einzelnen ist grundlegend (willens-, gewalt- und machtgründend) für die Souveränität des selbstbeherrschten Volkes. Die Meinungsfreiheit erzeugt, falls ungestört durch Pressefreiheit, die Volksherrschaft. Wird Volksherrschaft mit dem Fremdwort „Demokratie“ bezeichnet, so ist dies ein Anzeichen für Fremdherrschaft.
(7) Die Pressefreiheit ist die Vervielfachung der Meinungsfreiheit der Kapitaleigentümer der Medienunternehmen. Diese Pressefreiheit versteckt sich hinter der Meinungsfreiheit der Angehörigen des souveränen Volkes und ist daher eine illegitime Rechtserschleichung. Sie führt weg von der Volkssouveränität hin zur liberalen (kapitalkonformen) Demokratie, einer Entartung der Politie, also der Selbstherrschaft der Staatsbürger. Der Polite ist der durch Wehr-, Arbeits- und Steuerdienst zum vollberechtigten Staatsbürger qualifizierte Volksgenosse.
(8) Der schlimmste geschichtliche Unfall eines staatlich verfassten Volkes ist der Bürgerkrieg, der zugleich ein Bruderkrieg ist. Er bedeutet Stillstand der Staatlichkeit. Die Pflicht des einzelnen Bürgers im Falle des Bürgerkrieges ist die umgehende Parteiergreifung, um den Zustand des Aufstandes durch die Entscheidung für eine der verfeindeten Parteien zu beenden.
(9) Parteienstaat und Parlamentarismus, also Regierungsbildung durch die Standesvertretung der bürgerlichen Gesellschaft, ist umgekehrt der auf Dauer gestellte Staatsstillstand eines latenten Bürgerkrieges. Die Demokratie, so hat Nietzsche gemeint, sei sowieso nur die Ausbrüterin neuer Tyrannen. Nur im historischen Glücksfall wird aus einem Tyrannen der Gründer einer neuen Monarchie.
*Reinhold Oberlercher (* 17. Juni 1943 in Dresden) ist laut Wikipedia ein ehemaliger Aktivist des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) und späterer rechtsextremer Vordenker, der sich als „Nationalmarxist“ versteht.[1] Mit seinen diversen Reichskonzeptionen wurde er zu einem frühen Impulsgeber der Reichsbürgerbewegung. Er gilt als Erfinder der „Wortergreifungsstrategie“
Zum Thema Meinungsfreiheit
AfD im Visier https://youtu.be/oYtU3cMGIks
Zensur im Sport https://youtu.be/MIknIT6DQgg
Reinhold Oberlercher zur Lage der Nation https://youtu.be/3XDaqylCyxo
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen – hingegen ein gravierendes Missverständnis zu korrigieren:
Anstatt „Sie führt weg von der Volkssouveränität hin zur liberalen (kapitalkonformen) Demokratie, einer Entartung der Politie, also der Selbstherrschaft der Staatsbürger. Der Polite ist der durch Wehr-, Arbeits- und Steuerdienst zum vollberechtigten Staatsbürger qualifizierte Volksgenosse“.
muss es heissen:
„Sie führt weg von der Volkssouveränität hin zum liberalen (kapitalkonformen) Politik-Regime, einer Entartung der Demokratie, also der Selbstherrschaft der Staatsbürger. Der Demokrat ist der durch Wehr-, Arbeits- und Steuerdienst zum vollberechtigten Staatsbürger qualifizierte Volks-Genossenschafter“ … Grüezi
Siehe http://www.demokratie-schule.com (Startseite, ‚2.Fenster‘, unter Das ultimative Gebot …
… und noch etwas Grundsätzliches: „Kein Mensch hat das Recht, einem Andern etwas zu verbieten, wovon er nicht direkt persönlich betroffen ist“! Denn Jeder hat ja das gleiche Gegenrecht, nämlich: „Dem Andern zu verbieten, ihm überhaupt etwas zu verbieten …“!
Also darf doch schlicht niemand „Presse- & Meinungs-Freiheit“ verbieten – oder …? (d.h., jeder darf jedem verbieten, eine natürliche, selbstverständliche, per Naturgesetz gebotene Freiheit zu verbieten, wenn er dadurch nicht persönlich geschädigt wird …). Grüezi
Es ist fraglich, ob man bei einer Masse, deren Denken generalstabsmäßig seit Jahrzehnten
im Sinne einer Clique verändert wird, man noch von Meinungsfreiheit sprechen kann.
Wir sind durchdrungen von in unsere Köpfe eingepflanzten Tabus, über die wir nicht sprechen
dürfen. Es wird uns gesagt, was wir zu denken haben. Bei Übertretung dieses Gebots ist mit
Konsequenzen zu rechnen oder man findet sich schnell
im westlichen “Gulag”, womitnicht das Sibirien Stalins gemeint ist, sondern es gibt hier heute eine andere Form von Gulag,nämlich soziale Isolation. Auch da kann es ordentlich kalt sein! In dieser schönen “Brave new world”wird der Mensch der freien Meinung gemieden wie ein Aussätziger, in einemKlima der Angst. Apropos Bruderkrieg: Wir befinden uns längst in einem latenten Bruderkrieg,nur auf andere Weise.
Beispiel: Wie soll man es bezeichnen, wenn am “Schlachtfeld” Arbeitsplatz pro Jahr
Hunderttausende Menschen durch Mobbing von “Bruder”(Schwester) vertrieben werden auf gewaltsame Weise?
Es erstaunt mich immer wieder, dass in diesem Land kaum einer merkt, dass hier der reinste
Krieg “Bürger gegen Bürger”läuft.Massenhaft werden alte Menschen aus ihren Wohnungen vertrieben,von irgend einem “Bürger”.Ist das etwa keine Form von hinterhältigem “Bürgerkrieg”?
Sturmreif füreinen ev. nächsten Angriff sind wir auf jeden Fall.
Seit Jahren haben wir Bruderkrieg, unblutig, abernicht minder gewaltsam.Wie kann so etwas
passieren? Durch Veränderung des Denkens und der Meinung,dem eine Veränderung des Handelns folgte, und Beziehungen zerstörte bis zum nunmehrigen Stillstand.