Im Namen der Konzerne

 

Au nom des sociétés multinationales

On behalf of the multinational companies

 

In einem Schreiben vom 23. Mai dieses Jahres an jeden einzelnen der 183 österreichischen Nationalratsabgeordneten nimmt die Menschen- und Völkerrechtsexpertin Dr. Eva Maria Barki zum CETA-Ministerratsbeschluss Stellung und appelliert an das Gewissen der Abgeordneten, bei der kommenden Abstimmung im Parlament die richtige Entscheidung, nämlich für Österreich und die Österreicher und nicht für die Interessen der Konzerne,  zu treffen.

Zu dem Schreiben von Dr. Barki bemerkt übrigens Inge Rauscher von der „Initiative Heimat und Umwelt“: „Daraus geht klar hervor, wie verlogen und sachlich überhaupt nicht haltbar die „Rechtfertigungen“ der FPÖ-Spitze (auch in großformatigen Inseraten in Printmedien auf Steuerzahler’s Kosten verbreitet) für ihre Zustimmung zu CETA sind: keine Rede von „gezogenen Giftzähnen“ – das sollte gerade ein Zahntechniker (wie Strache, Anm.) wissen! – oder früheren Bedenken wegen Sozial- und Umweltstandards, die jetzt „ausgeräumt“ seien!“

Hier nun  also der volle Wortlaut des Schreibens von Dr. Eva Maria Barki:

 

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete !

Nachdem der Ministerrat in Entsprechung des – offenbar auf Druck der EU -Kommission zustande gekommenen – Regierungsprogramms das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten mit Kanada (CETA) beschlossen hat, liegt nunmehr die Beschlussfassung und damit Verantwortung für eine der folgenschwersten Entscheidungen der letzten Jahrzehnte beim Nationalrat.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Das im geänderten Entwurf der EU – Kommission vorgesehene Investitionsgerichtssystem  ICS (Investment Court System) an Stelle des ISDS (Investor to State Dispute Settlement) ist nur eine kosmetische Adaptierung und enthält keine prinzipielle Änderung der Schiedsgerichtsbarkeit. Wenngleich nunmehr  die Öffentlichkeit gegeben und ein Instanzenzug vorgesehen ist, handelt es sich nach wie vor um kein klassisches Gerichtssystem, dessen Grundvoraussetzung die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter ist.  Nach wie vor sind  – analog zu Schiedsgerichten – zur Entscheidung  private JuristInnen vorgesehen, die keinem Richterstand angehören müssen und in keinem ständigen Dienstverhältnis zum Investitionsgericht mit fixem Gehalt  stehen, sondern  pro Fall  bezahlt werden. Der Anreiz, in Erwartung weiterer Aufträge ihre  Entscheidungen der Investorenmeinung anzupassen, liegt auf der Hand.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass  die RichterInnen auch von Kanada bestellt werden, sohin aus einem anderen Rechtskreis. Jeder, der ein solches gemischt besetztes Gerichtsverfahren erlebt hat weiß, wie schwierig die Kommunikation zwischen JuristInnen aus dem europäischen und dem anglo-amerikanischen Rechtskreis ist, weil letzterer sich nicht an Gesetzen, sondern an Fallbeispielen orientiert.

Neben über 100 RechtsprofessorInnen aus dem EU Raum haben daher der Deutsche Richterbund und die Europäische Richtervereinigung ernste Bedenken angemeldet und zur Streichung der Investitionsschutzbestimmungen aufgerufen. Sie weisen darauf hin, dass sowohl in der EU als auch in Kanada – und auch in den USA – ein ausreichendes Rechtsschutzsystem besteht, welches den Investoren eine effiziente Durchsetzung ihrer Rechte gewährleistet, sodass es keines parallelen Rechts- und Justizsystems zum Schutz der Investoren bedarf.

Die Kritik richtet sich auch gegen das einseitige Sonderklagerecht der Investoren. Während die Konzerne den Staat auf entgangenen, auch künftigen Gewinn und damit auf exorbitant hohe Summen in Millionenhöhe klagen können, wenn sie durch ein Gesetz oder eine sonstige staatliche Maßnahme in ihrem Profit geschmälert werden,  haben der Staat sowie die von den Investitionen betroffenen Personen  kein Klagerecht gegen Investoren.

Konzerne erhalten demnach Sonderrechte, ohne dass ihnen Pflichten  auferlegt werden. Entgegen aller Beteuerungen wird ihnen damit die Möglichkeit eingeräumt, das nationale Recht zu umgehen. Die weitgefasste Definition der Investition umfasst jede Art von Rechten, einschließlich Forderungen, immaterielle Rechte oder Verfahrensrechte, sodass der Investitionsschutz sowohl in das Zivilrecht als auch in das Verwaltungsrecht und Verfahrensrecht eingreift. Die einzuhaltenden Standards orientieren sich an so dehnbaren Begriffen wie „faire und gerechte Behandlung“,  „indirekte Enteignung“ oder „Notwendigkeit und Angemessenheit“ sowie „legitime Ziele“ von Maßnahmen, welche der Staat zu seiner  Rechtfertigung  zu beweisen hat.

Den RichterInnen wird zur Beantwortung dieser Fragen ein  großer Ermessensspielraum eingeräumt. Welche Maßnahmen notwendig und legitim sind, entscheidet  letztendlich das Sondergericht, welchem damit eine Regulierungsbefugnis unter Umgehung der staatlichen Gerichtsbarkeit, aber auch der staatlichen Gesetzgebung übertragen wird.

Der Staat kann demnach  für entgangene Gewinne haftbar gemacht werden, auch wenn die Maßnahmen des Staates gesetzmäßig sind und zum Schutz der Bevölkerung getroffen wurden. Den Nachteil müssen die Bürger tragen, die kein  Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Sondergerichtes haben. Da es sich um ein Sondergericht außerhalb des europäischen Rechtsrahmens handelt, haben sie auch keine Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, ebenso ist der Europäische Gerichtshof in Straßburg ausgeschaltet.

Die Bürger verlieren jeglichen Schutz. Nicht  Investoren brauchen Schutz vor dem Staat, sondern die Bevölkerung braucht Schutz vor Investoren, für welche nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern ausschließlich ihr Profit maßgebend ist.

Im Ergebnis handelt es sich daher weiterhin um ein System von Schiedsverfahren,  mit welchem nicht nur die staatliche Gerichtsbarkeit untergraben wird, sondern werden insgesamt demokratische Entscheidungsprozesse und damit die Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, somit fundamentale Rechte verletzt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete !

CETA ist nicht nur ein Handelsabkommen. Es ist unter dem Deckmantel des „Investitionsschutzes“ ein politisches Instrument zur Durchsetzung des transatlantischen Protektionismus. Dass dies nur zum Nachteil Europas ausfallen kann, weiß man spätestens seit der Sanktionspolitik der USA gegen Russland und den Iran.

Da für die Schaffung eines Investitionsgerichtshofes keine Rechtsgrundlage und auch keine Notwendigkeit  besteht und darüber hinaus die Rechtssetzungsbefugnis und Gerichtsbarkeit des Staates, aber auch das Rechtsschutzbedürfnis der Bürger erheblich einschränkt wird, ist das Investitionsgericht auch in der geänderten Form abzulehnen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind  als Abgeordnete zum Nationalrat in erster Linie dem österreichischen Volk verpflichtet und nicht ausländischen Konzernen und ausländischen Interessen. Bedenken Sie die gravierenden Auswirkungen auf unser Jahrhunderte altes, auf dem Römischen Recht beruhende Rechtssystem, welches eine der tragenden Säulen unserer Rechtskultur und damit unserer Demokratie ist.

Haben Sie den Mut, sich den Tendenzen zur Auflösung von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit zu widersetzen und eine für Österreich und seine Bürger richtige Entscheidung zu treffen.

Mit meiner vorzüglichen Hochachtung

Eva Maria Barki

 

Zum Thema

Angriff auf die Demokratie https://youtu.be/XrXbXGBwd_I

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10 Antworten zu Im Namen der Konzerne

  1. Wenn die Naturgesetzliche, elementare Menschenpflicht – die vor jedem Menschenrecht steht (!) – von Jederman eingehalten würde, gäbe es keine „Politisch definierten Gesetze“ (denn die brechen das absolute „Rechts-Monopol des Ur-Gesetzes“ in sträflicher Art und Weise)! Es ist doch erstaunlich, dass die Natur mit einem einzigen Gesetz maximale Ordnung schafft – während die Politik mit abertausenden von ‚Gesetzen‘ die maximale Unordnung in der Welt, in human-sozialen Gesellschaften schafft (ihrem Dasein und vor allem in ihrer Wirtschaft …) Da müsste mal etwas kommen und gründlich aufräumen – alles ordentlich, allgemeingültig und rechtsverbindlich definieren und ganzheitlich umsetzen: „Das kann nur ‚Ur-Gesetz‘ sein (universales Modellgesetz für alles Werden, Sein und Geschehen in allen Welten) – es hat alleinige „Regierungs-Befugnis“, bzw., ist die unverzichtbare Referenz für ordentliches Verhalten u. faires Handeln unter Menschen).

    • Karlo schreibt:

      Es ist wohl Absicht abertausende Gesetze zu schaffen, darin der Untertan sich verirrt und sein Recht nicht mehr zu finden weiß, während die Gesetzgeber es sich nach Lust und Laune richten. Gäbe es nur das eine Gesetz, müßten sich, da alles transparenter, auch die Herrschenden daran halten.

      • Sie bringen es auf den Punkt: „Der Untertan“! … und es gibt das eine Gesetz nur, denn es hat das absolute Rechts-Monopol (und es kennt keinen „Untertanen-Paragraphen“! Nur gehört es zur „selbstlegalisierten“ Geschäfts-Methode des „Homo Politicus“, andern die Lebensgrundlagen ganz oder teilweise zu nehmen, sie wirtschaftlich abhängig zu machen und sie dann auch noch dafür zahlen zu lassen (Steuern). Das gibt es sonst in der ganzen Natur bei keiner andern Spezies – jedes Geschöpf muss nur für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen (nicht auch noch für jenen von egomanen Zwangs-Politikern).
        In der Original Direkten Demokratie gibt es weder Herrschende noch Beherrschte, da herrscht das neutrale Genossenschafts-Prinzip (nach Ur-Gesetz) – da ist jeder zu gleichen Teilen „König und Bauer“ zugleich. Eine solche (höhere) Kultur anzustreben stünde dem aufgeklärten Menschen des 21.Jahrhunderts gut an – setzen wir den „Homo Politicus“ global ins Unrecht, indem wir ihm zurufen: „Politik ist kein Menschenrecht – Neutralität ist Menschenpflicht“ – und dass er als ‚Volksvertreter‘ nichts anderes zu tun hätte, als die Gesellschaft und vorallem ihre Wirtschaft gerecht zu ordnen und fair zu betreiben! Grüezi!

  2. Gertraud schreibt:

    Fast jeder, der von einem Urlaub in den USA zurückkommt, erzählt von schlimmen Zuständen, die in den USA normaler Alltag sind. Einige sagen auch ganz laut: „Bitte, gutes altes Europa, bleibe wie du bist!!! Mach es auf keinen Fall wie die USA! Diesen Turbokapitalismus wollen und brauchen wir hier nicht! Bitte nicht!“
    Mit CETA oder TTIP oder wie sich diese Abkommen sonst noch nennen, bekommen wir auch hier bei uns US-amerikanische Verhältnisse! Das ist reiner Selbstmord! Letzten Endes bedeutet es: Gewalt, Überfälle, Raubmorde usw. im Alltag und eine kleine Elite, der alles gehört, während die breite Masse völlig verarmt vor sich dahinvegetiert. Abgesehen von den katastrophalen Auswirkungen für die Umwelt… Wollen wir das wirklich??

  3. Stephan schreibt:

    Die FPÖ löst sich auf und wird zum Beiwagerl der Schwarzen und zum Wasserträger der EU. Allmählich wirft sie nicht nur die Grundsätze über Bord, sondern auch ihre treuesten Freunde und Wähler. Eine traurige Entwicklung, bei der immer mehr Menschen nicht mehr wissen, wen sie wählen sollen. Wie viele Opfer gibt es schon in der Partei? Scheinbar schließt sich die FPÖ auch der Meinungsdiktatur an. Wofür will sich H.C. entschuldigen? Dafür daß es Quoten-Möhren gibt?

  4. … ich kann es einfach nicht lassen … und werde es künftig bei jeder Gelegenheit wiederholen:

    Die ultimative Lebens- & Daseins-Weisheit des ‚Menschseins‘ – für die ganze, globale Menschheit:

    „Sämtliche normalen Lebewesen leben direkt von der Erde – nur Parasiten leben auf und von andern Lebewesen – so auch der „Homo Politikus“ (da ist es nichts als legitim, als normaler Mensch jede Art von Parasiten zu bekämpfen …)“!
    Normal kultivierte Menschen leben nach dem „Satz der Weisheit“ – und die kürzeste Definition von Weisheit lautet:

    „Weisheit ist Naturgesetzliches Verhalten und Handeln“! ©

    © Heinrich Stauffacher, 1944 – Prakt. Ursprungs- & Natur-Philosoph

    Somit sind sämtliche Geschöpfe von Naturgesetzes wegen ‚weise‘ – nur ausgerechnet gewisse, sogenannt „zu bewusstem Denken fähige Wesen“ – sind das nicht (das muss einem zu denken geben – und vorallem, dass sie es aus bewusstem Denken und Handeln heraus nicht sind – also ‚willentlich‘ …)! Grüezi!

    • Gertraud schreibt:

      Leider stimmt das nicht, was Sie da schreiben!! Es sind nicht nur „gewisse“ Leute oder Gruppen, die parasitär Leben. Es verhält sich genau umgekehrt: nur ganz wenige leben nicht parasitär. Schauen Sie sich einmal im Alltag um! Es läuft überall dasselbe Spiel! Was man in einer Hierarchie ganz oben findet, findet man auch ganz unten. Außerdem ist die ganze „moderne“ Lebensweise des Menschen parasitär angelegt. Hinzu kommt noch, daß zwischen dem, was ein Mensch sagt und dem, was er tut, oft auch ein großer Unterschied besteht.

      • … und es stimmt doch! Wenn ich von „Lebewesen“ schreibe, dann sind sämtliche Geschöpfe gemeint, die auf der Erde leben (die Menschen sind gemessen daran eine geringe Zahl). Vielleicht besteht da das Missverständnis – bezüglich Definition von „Parasitär“ – da sind etwa die Vorgänge in normalen „Ernährungsketten“ natürlich nicht als „Parasitismus“ zu bezeichnen … (und so stimmen die Relationen wieder, oder)!

    • Hermann Szlezak schreibt:

      Sehr richtig: Das Gegenteil von Weisheit lehrte „Thomas Hoobes“:: mit dem Satz:
      „Es ist klar, dass Alles (die Schöpfung H.S.) Allen (der Menschheit H.S) gehört; aber da es unmöglich ist, Allen den gleichen Zugriff zu ermöglichen, MUSS DARUM GEKÄMPFT werden“!! Das war der Hintergrund des 30- jährigen Krieges und „letztendlich“ ALLER anderen darauf folgenden KRIEGE!! Sowohl den KRIEGEN mit Waffen, als auch den Handels- und Wirtschaftskriegen!! Z,B. Napoleon beschäftigte die europäischen Mächte, damit England Ungestört „Kolonisieren“ konnte!! Purer Mammonismus!!!!!

      • Hermann Szlezak schreibt:

        Nachtrag: Die „ERKÄMPFTEN“ Ressourcen werden dann den wahren Besitzern, der Menschheit, ( nicht dem wahren Eigentümer, dem Schöpfer) zu WELTMARKTPREISEN mit Superprofit verkauft

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